Häufige Fragen

Was ist die Quellensteuer?

Wenn Sie weder Schweizer Bürger sind noch eine Niederlassungsbewilligung C haben oder Grenzgänger sind, zieht Ihr Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab. Je nach Situation kann dieser Abzug berichtigt (DRIS) oder durch eine vollständige Veranlagung ersetzt werden (NOV).

Was ist eine DRIS?

Das Gesuch um Berichtigung der Quellensteuer korrigiert den berücksichtigten Lohn, den Tarif, den Satz oder gewisse Familienlasten (z. B. ein zu berücksichtigendes Kind). In Genf erlaubt es keinen Abzug effektiver Kosten, der Säule 3a, von BVG-Einkäufen oder Betreuungskosten.

Was ist eine NOV?

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung ersetzt die Quellensteuer durch eine vollständige Steuererklärung mit allen zulässigen Abzügen. Sie ist in gewissen Fällen obligatorisch (in Genf z. B. bei einem quellensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen ab CHF 120 000 oder anderen Einkünften ab CHF 3 000) und in anderen auf Antrag möglich.

Kann ich für dasselbe Jahr eine DRIS und eine NOV machen?

Nein. Die beiden Verfahren schliessen sich aus. Einmal eingereicht, kann das Gesuch nicht mehr zurückgezogen werden, auch wenn das Ergebnis ungünstig wird: Darum erklären wir das Risiko einer Nachsteuer, bevor Sie die Einreichung freigeben.

Welche Frist gilt?

In Genf muss das DRIS- oder NOV-Gesuch spätestens am 31. März des Folgejahres eingereicht werden: am 31. März 2027 für 2026. Diese Frist ist streng und unabhängig von jener der vollständigen Steuererklärung. Warten Sie nicht auf alle Belege: Das Gesuch kann mit dem Hinweis eingereicht werden, dass Unterlagen folgen.

Ich bin Grenzgänger: Bin ich quasi-ansässig?

Ja, wenn mindestens 90 % der weltweiten Bruttoeinkünfte Ihres Haushalts (inkl. Ehepartner) in der Schweiz steuerbar sind. Der Arbeitsort allein genügt nicht: Homeoffice-Tage, Einkünfte des Ehepartners und internationale Abkommen zählen. Die NOV einer nicht ansässigen Person muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Bedeutet die NOV-Berechtigung, dass ich weniger Steuern zahle?

Nein. Ein mögliches Verfahren ist nicht zwingend vorteilhaft. Unsere Analyse dient der Orientierung; das finanzielle Interesse wird nicht automatisch beziffert und kann mit einem Steuerexperten geprüft werden.

Ist die Steuererklärung in meinem Wohnsitzstaat inbegriffen?

Nein. Unsere Leistungen betreffen die Schweizer Steuern. Eine Steuererklärung im Wohnsitzstaat ist nicht automatisch inbegriffen.

Gilt die Zahlung als Vollmacht?

Nein. Leistungsvertrag, Vollmacht, Verwaltungsmandat (e-démarches) und Ihre Freigabe jedes Verfahrens sind getrennte Schritte. Nichts wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eingereicht, und die Einreichung gilt erst mit dem amtlichen Nachweis als erfolgt.

Werden meine Daten von einer künstlichen Intelligenz verwendet?

Nein. Die Schlussfolgerungen stammen aus strukturierten, von TL Fiduciaire validierten Regeln. Ihre Dossiers trainieren kein Modell und werden an keinen KI-Anbieter übermittelt.

Welche Kantone sind abgedeckt?

Die automatischen Empfehlungen beginnen mit Genf für das Jahr 2026. Für andere Kantone prüft ein Steuerexperte von TL Fiduciaire Ihre Situation vor jeder Bestellung.

Quellen: Kantonale Steuerverwaltung Genf (ge.ch, Weisungen QSt 2026). Diese Erklärungen sind allgemein und ersetzen nicht die Analyse Ihrer Situation.